Vorteile mit knick’n’clean®:

  • Lebensmittel halten wesentlich länger im Kühlschrank
  • Sehr einfache Handhabung
  • Sie sparen bares Geld
  • Geringerer Energieverbrauch des Kühlschrankes, da eine Temperatur von 7-8°C im Kühlschrank ausreichend ist
  • Sichere Desinfektion im gesamten Kühlschrankinnenraum; bis zu 99,99% der Keime und Bakterien werden zuverlässig abgetötet
  • Gesundheitsschädliche Krankheitserreger werden zuverlässig abgetötet
  • Reduktion der Umweltverschmutzung durch eine ca. 10%ig geringere CO 2 -Emission
  • Verhinderung von üblen Gerüchen im Kühlschrank
  • Sorgt für Frische

 

Funktionsweise:


Für die Aktivierung von knick’n’clean® knicken Sie den Stab, damit sich die beiden Flüssigkeiten vermischen und die Stoffe miteinander reagieren können. Es tritt eine gelbliche Verfärbung ein und nach ca. einer Stunde ist knick’n’clean® einsatzbereit. Legen oder hängen Sie knick’n’clean® in den oberen vorderen Bereich Ihres Kühlschrankes. Nach der Aktivierung diffundiert der Wirkstoff langsam durch den Spezialkunststoff hindurch und wird so kontrolliert an die Umgebung abgegeben. Der Stab verliert nach ca. einem Monat seine Wirkung, welches am Verblassen der gelblichen Färbung zu erkennen ist. knick’n’clean® kann ohne Bedenken in den Hausmüll entsorgt werden.

 

Keine Gefahr durch knick’n’clean®

  • Der Wirkstoff wird seit über 50 Jahren in der Trinkwasserdesinfektion eingesetzt
  • Er ist als Konservierungsmittel (E926) in Lebensmitteln zugelassen
  • Gelistet nach EG Richtlinie 98/8/EG (Biozid-Richtlinie):
    • für den Lebens- und Futtermittelbereich
    • Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens
      sowie andere Biozid-Produkte

 

Gutachten und Zulassungen von knick’n’clean®

  1. Gutachten vom Institut für Lebensmittelwissenschaft in Hannover:
    Untersuchung der desinfizierenden Wirkung des Produktes
    knick’n’clean® im Lebensmittelbereich

  2. Notifizierung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
    Meldung eines Biozid-Produktes nach ChemBiozidMeldeV

  3. Meldung bei Bundesinstitut für Risikobewertung:
    knick’n’clean® ist nach §16e des Chemikaliengesetzes gemeldet
 
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